Die überwiegende Zahl der Mitglieder im BKV betreibt reinen Kanuwandersport. Beim BKV beteiligen sich jährlich ca. 60 von 100 bayerischen Kanuvereinen am Wanderfahrerwettbewerb des Deutschen Kanu-Verbandes. Im Rahmen dieses Wettbewerbs erhalten die erfolgreichen Kanuten eine Auszeichnung.

Das DKV-Wanderfahrerabzeichen

NEU: Ergebnis Wanderfahrer-Wettbewerb 2023 (korr. 15.12.)

Abgabe der Fahrtenbücher erfolgt jeweils zum Ende des Fahrtenjahres, d. h. bis 30.09. an die Vereinswanderwarte zur Auswertung. Die Vereinswanderwarte geben die Statistik mit den FB an den Bezirkswanderwarte bis zum 14.10. weiter. Die Auswertung der Bezirke wird bis spätestens 31.10. an die Referentin Wanderfahrerwettbewerb gesandt (Excel-Tabelle).

Ansprechpartner für die BKV-Jugend:
Tim Neupert, BKV-Vizepräsident Jugend

Bitte statistische Meldungen und Anträge auf WFA-Schüler/Jugend an jugend@kanu-bayern.de senden.


DKV-Wandersportordnung – Auswirkungen des eFB

In der DKV-Wandersportordnung sind für die Beantragung von Wanderfahrerabzeichen Gemeinschaftsfahrten nachzuweisen. Der Nachweis wurde bisher oftmals mittels Bestätigung (Stempel, Aufkleber) im Papierform erbracht. Im „Elektronischen Fahrtenbuch“ ist dies nicht mehr möglich. Bis die WSPO diesbezüglich angepaßt ist, kann der Nachweis über die Teilnahme an Gemeinschaftsfahrten über die Anträge zu den Wanderfahrerabzeichen durch die Bestätigung der Wanderwarte erbracht werden. Ein Stempeleintrag ist demnach nicht mehr zwingend nötig. 

Die aktuelle Fassung der Wandersportordnung ist auf der DKV Homepage veröffentlicht unter www.kanu.de

Somit ist sichergestellt, dass beide Dokumentationsmöglichkeiten –das klassische Papier-Fahrtenbuch- und das „elektronische Fahrtenbuch“ für den DKV-Wanderfahrer-Wettbewerb anerkannt sind. Die Beauftragten für den DKV-WF-Wettbewerb (z.B. Wanderwarte) in den Vereinen werden die ausgedruckten Nachweise aus dem „eFB“ in die Statistik für das laufende Fahrtenjahr in die bisherige Form übertragen. Die elektronische Erfassung / Auswertung erfolgt seit dem Fahrtenjahr 2013/2014.


Die Bedingungen des Wanderfahrerwettbewerbs des Deutschen Kanu-Verbandes finden Sie


Datenschutzerklärung

In Anpassung an die datenschutzrechtlichen Vorschriften, muss seit dem Fahrtenjahr 2010/2011 für die Auswertung eine zusätzliche Erklärung des Inhabers vorliegen. Diese Erklärung beinhaltet die Zustimmung zur elektronischen Speicherung, die Weitergabe der persönlichen Informationen auf elektronischem Weg sowie deren öffentliche Verwertung im Rahmen des Wanderfahrerwettbewerbs. Die Erklärung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

Die Erklärung soll als Einleger in das Fahrtenbuch eingeklebt oder geklammert werden. In den neuen Fahrtenbüchern wird diese Erklärung dann bereits enthalten sein.

Die Vereins- und Bezirkswanderwarte werden gebeten, nach Saisonabschluss auf die Vorlage der Datenschutzerklärung bei der Abgabe der Fahrtenbücher, zu achten.