Münchner Bade- und Bootsverordnung neu geregelt

Die Durchfahrt auf der Isar ist nun bis zur Reichenbachbrücke erlaubt sowie ab einem Bereich knapp hinter der Einmündung des Auer Mühlbachs bis kurz vor dem Oberföhringer Wehr. Ein- und Aussatzstellen und entsprechende Beschilderungen werden vom Baureferat geschaffen.

Am 7. Juni beschloss der Umweltausschuss des Stadtrats eine Überarbeitung der bislang gültigen Bade- und Bootsverordnung aus dem Jahr 1976. Damit werden einige Gewohnheitsrechte von Badenden und Bootfahrern legalisiert, einige Rechte neu geschaffen.

Die offizielle Verlautbarung auf dem Stadtportal finden Sie hier.

Zur Isar-Befahrung im Münchner Norden gibt es einen separaten Antrag, der noch läuft.

Eine jahreszeitliche Einschränkung der Isarbefahrung durch Bootsfahrer ist noch in der Schwebe. Dazu soll aber ein runder Tisch einberufen werden, an dem auch die Kanuten sitzen werden.

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