Elektronisches Fahrtenbuch ab sofort in der DKV-Wandersportordnung verankert
Mit den vorgenommenen Änderungen ist rückwirkend ab dem 01.10.2012 – also dem Beginn des laufenden Wandersportjahres – das elektronische Fahrtenbuch als gleichwertige Dokumentationsmöglichkeit neben dem klassischen Papier-Fahrtenbuch aufgenommen worden.
Die überarbeitete aktuelle Fassung der Wandersportordnung ist auf der DKV Homepage veröffentlicht unter www.kanu.de
Somit ist sichergestellt, dass beide Dokumentationsmöglichkeiten –das klassische Papier-Fahrtenbuch- und das „elektronische Fahrtenbuch“ für den DKV-Wanderfahrer-Wettbewerb im Fahrtenjahr 2012/2013 anerkannt ist. Die Beauftragten für den DKV-WF-Wettbewerb (z.B. Wanderwarte) in den Vereinen werden die ausgedruckten Nachweise aus dem „eFB“ in die Statistik für das laufende Fahrtenjahr in die bisherige Form übertragen. Die elektronische Erfassung / Auswertung erfolgt dann ab dem Fahrtenjahr 2013/2014.