Bitte Schutzgebiet beachten

Mit Datum vom 7.1.2021 hat das LRA Garmisch-Partenkirchen die Verordnung zur Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs des Staffelsees erweitert.

Ganzjährig gesperrt sind die Schutzzonen 1 (Buchten neben der Ache-Mündung) und 3 (Ache-Auslauf).
Die Sperrzeit der Zone 2 (inkl. kleine und große Birke bis zu den nördlichen und südlichen Seeufern) wird auf 15.10. - 31.3. festgelegt.

In diesen Zeiten gilt folgendes Verbot:

Die Ausübung des Gemeingebrauchs im Sinne des § 25 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 1 BayWG, d. h. insbesondere das Baden, der Betrieb von Modellbooten ohne Verbrennungsmotoren und das Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft.

Ausgenommen ist die Nutzung der rechtmäßig vorhandenen Anlagen im Gewässer durch die Eigentümer und Nutzungsberechtigten, bei Bootsbenutzung das unmittelbare Durchfahren der Schutzzonen ohne Unterbrechung.

Link zur Verordnung zur Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs des Staffelsees.

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